Der Privatdetektiv ... |
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So beauftragen private Klienten Privatdetektive z.B. für beweisführende Ermittlungen in diversen Familienrechtsangelegenheiten. Streitigkeiten bezüglich einer Scheidung oder Fragen des Unterhalts, die zumeist mit hohen Geldsummen verbunden sind, gehören dabei zu den wichtigen Einsatzgebieten. Auch erbrechtliche Streitigkeiten führen oft dazu, dass sich die Parteien zwecks Informationssammlung an einen Privatdetektiv wenden, um gerichtsverwertbare Beweise zu anzuhäufen. Auf Wunsch kann auch die partnerschaftliche Treue überprüft werden. Selbstverständlich werden Privatdetektive auch von gewerblichen Auftraggebern eingesetzt. Die hierbei zu führenden Ermittlungen umfassen oft Arbeitsrechtliche und Wettbewerbsrechtliche Lebenssachverhalte. Auf Wunsch überprüft ein Detektiv, inwiefern ein krank gemeldeter Arbeitnehmer auch tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist, und nicht in der Krankheitszeit womöglich einer anderen Beschäftigung nachgeht. Angeblich Zahlungsunfähige Schuldner können ebenfalls beleuchtet werden, um der Frage nach zu gehen, ob der geführte Lebensstil der behaupteten Zahlungsunfähigkeit entspricht. Zu beachten ist, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und dem Privatdetektiv geschlossenen Vertrag um einen Dienstvertrag gem. § 611 BGB handelt, so dass der Detektiv dem Auftraggeber keinen Erfolg seiner Arbeit garantieren muss. Einem Privatdetektiv in Deutschland stehen im Vergleich zu Jedermann keinerlei Sonderrechte oder staatliche Befugnisse zu. Er beruft sich bei seiner Tätigkeit mangels einer staatlichen Lizenz auf die jedem Bürger zustehenden Rechte, wie z.B. das Festnahme-Recht nach § 127 Abs. 1 StPO. Dementsprechend hat der Beruf des Privatdetektivs keine staatliche Regelung. Es handelt sich zumeist um freiberuflich Tätige. Allerdings bewegen sich Detektive bei ihrer täglichen Arbeit sehr oft am Rande der Rechtsgültigkeit. Es bedarf einer immerwährenden Abwägung der geltenden Rechtslage, während des Einsatzes. Vor allem bei Observationen im privaten Bereich, besteht sehr oft die Gefahr, das Persönlichkeitsrechte der Observierten verletzt werden. Hierbei müssen die Beauftragten Privatdetektive stets einen Spagat, zwischen der dienstvertraglichen Pflicht zu ihrem Auftraggeber und der Legalität wahren. Dies ist bei der Suche nach gerichtsverwertbaren Beweisen umso wichtiger, da diese bei rechtswidrigem Zustandekommen unter Umständen vom Gericht keine Beachtung finden. |
Infos: Die Arbeit einer Wirtschaftsdetektei |
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