Detektei
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Eine
Wirtschaftsdetektei kümmert sich im Unterschied zu einer
Privatdetektei um Aufträge aus der Wirtschaft, nicht um solche aus dem
privaten Bereich. Die Aufträge kommen aus Firmen, Versicherungen und
Verbänden. In diesen Bereichen stellt eine Wirtschaftsdetektei
Ermittlungen an.
Ziel der Ermittlungen sind
gerichtsverwertbare Ergebnisse, wie beispielsweise die
Beweissicherung, Zeugen- oder Personenermittlung oder auch die
Überführung von Straftaten in wirtschaftlichen Zusammenhängen. |
So kann es
um die Weitergabe und den Verrat von betrieblichen Geheimnissen, den Griff
in die Ladenkasse und um den Beweis der unrechtmäßigen Absprache einzelner
Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke der Ausgrenzung der Konkurrenz gehen.
Der Auftraggeber muss der Wirtschaftsdetektei gegenüber sein rechtmäßiges
Interesse gegenüber den Ermittlungsergebnissen darlegen. Die Grundlage
einer Zusammenarbeit zwischen einer Wirtschaftsdetektei und einem
Unternehmen bildet ein Dienstvertrag, in dem Ziel und Umfang der
Ermittlungen definiert werden. Eher selten wird der Erfolg der
Ermittlungen versprochen. Ermittlungsergebnisse werden dem Auftraggeber in
den meisten Fällen neben dem mündlichen Vortrag vor allem schriftlich
vorgelegt. Dabei können auch Fotos oder Videoaufnahmen der zu ermittelnden
Situation eine Rolle spielen.
Wirtschaftsdetektive können, müssen aber nicht, ehemalige Polizisten
beziehungsweise Kriminalbeamte sein. Sie können Freiberufler sein und ihre
Dienste als selbständiger Unternehmer anbieten. Häufig treten
Wirtschaftsdetekteien auch als größere Ermittlungsagenturen mit mehreren
Mitarbeitern in Erscheinung. Gearbeitet wird im Innen- und im Außendienst.
Bewachungen von Gebäuden und Observationen von Personen bilden dabei den
Hauptteil der Arbeit. Sie können auch bei dem Aufspüren von Personen
eingesetzt werden, deren Aufenthalt unbekannt ist und deren Verfügbarkeit
für die Klärung wirtschaftlicher Zusammenhänge wichtig ist. Beauftragt
werden können Wirtschaftsdetektive auch bei der Überprüfung der Bonität
von Einzelpersonen und Unternehmen.
Wirtschaftsdetektive beraten Auftraggeber über Maßnahmen zur Sicherheit
des Unternehmens und zur Abwehr von Diebstählen oder bei der Installation
von Überwachungs- und Sicherheitsanlagen in Firmen. Bereits seit vielen
Jahren hat sich dabei dieser Tätigkeitsschwerpunkt des
Wirtschaftsdetektivs entwickelt. Wirtschaftsdetektive verfügen über
keinerlei Sonderrechte und sollten sich stets gemäß der Rechtslage
bewegen. So haben sie auch nicht mehr Rechte als andere Bürger. Als
förderlich scheint jedoch eine berufsbezogene Phantasie nennenswert, wenn
sich der Wirtschaftsdetektiv beispielsweise unter Heranziehung einer
Legende, also einer erfundenen Geschichte über seine Person, seiner
Herkunft und über den Grund seines speziellen Interesses, einer Zielperson
nähert und versucht, in einem Gespräch verwertbare Ergebnisse zu erzielen.
Wirtschaftsdetektive sind für den Auftraggeber wertvolle Zeugen, wenn
Ermittlungsergebnisse zu Zivil- oder Strafprozesses führen. Sie haben
keinerlei Zeugnisverweigerungsrecht. |
Infos:
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Die Arbeit einer Detektei
Der Privatdetektiv
Die Arbeit einer Wirtschaftsdetektei
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